Wer muss beweisen, dass ein Mangel schon beim Kauf vorlag?
Zeigt sich innerhalb eines Jahres nach dem Kauf ein Mangel, wird zugunsten des Käufers vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe vorlag. Wo sind hierbei die Grenzen?
Zeigt sich innerhalb eines Jahres nach dem Kauf ein Mangel, wird zugunsten des Käufers vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe vorlag. Wo sind hierbei die Grenzen?
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