Grenzen der Untervermietung
Ein Mieter darf mit der Untervermietung seiner Wohnung kein Geld verdienen und riskiert im schlimmsten Falle sogar eine Kündigung.
Wer muss beweisen, dass ein Mangel schon beim Kauf vorlag?
Zeigt sich innerhalb eines Jahres nach dem Kauf ein Mangel, wird zugunsten des Käufers vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe vorlag. Wo sind hierbei die Grenzen?
Haftet ein Makler für Diskriminierung bei der Wohnungssuche?
Welche Verantwortung hat ein Makler gegenüber Mietinteressenten, wenn der Vermieter ihm Vorgaben zur Auswahl stellt?
